Mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs zu den (insolventen) Falk-Fonds (z.B. BGH, Urt. v. 22.03.2011, Az.: II ZR 271/08) geht für Anleger, welche sich mittelbar über einen Treuhänder an einer Fondsgesellschaft beteiligen, eine wichtige und ebenso gefährliche Erkenntnis einher: Sie können für die Schulden ihres Fonds haften.
Zwar gilt der Grundsatz, dass sich mittelbar über einen Treuhänder an einer Fondsgesellschaft beteiligende Anleger im Außenverhältnis gegenüber den...