Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in seinem Urteil vom 03.06.2014, Az.: XI ZR 147/12, mit der Frage zu befassen, ob versteckte Innenprovisionen im Rahmen von Anlageberatungsverträgen aufklärungspflichtig sind. Diese Entscheidung fügt sich in die Rechtsprechung des BGH zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen, Gewinnmargen und Innenprovisionen ein.
Nach ständiger Rechtsprechung des für das Bankrecht zuständigen elften Zivilsenats hat ein beratendes Bankinstitut den...