m
  • 15.05.2017

Unternehmenskauf: Due Diligence Prüfung

Der Unternehmenskauf ist mit vielen Risiken behaftet. Daher ist eine detaillierte und systematische Analyse des Zielunternehmens (Due Diligence) von großer Bedeutung für den Kaufinteressenten und schafft Klarheit über den Kaufgegenstand. Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über die Funktionen einer Due-Diligence und die Frage, ob der Käufer verpflichtet ist, eine Prüfung durchzuführen, geben.

Die Due Diligence-Prüfung dient in erster Linie der Risikoermittlung für den Käufer und der Erhebung der für eine Unternehmensbewertung erforderlichen Daten. Sie bildet die Grundlage für die Gestaltung der Gewährleistungen und Garantien im Vertrag. Außerdem soll festgehalten werden, welche Angaben gemacht und welche relevanten Umstände verschwiegen wurden (Beweissicherung). Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem ausführlichen Due Diligence-Report zusammengefasst.

Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Due Diligence besteht für den Käufer grundsätzlich nicht. Unterbleibt die Analyse beim Erwerb durch eine Gesellschaft, kann dies zur Haftung der Unternehmensorgane des Erwerbers gegenüber den Anteilseignern führen, die aus ihrer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung aus §§ 93 I AktG, 43 I GmbHG folgen kann. Bei unternehmerischen Entscheidungen hat die Geschäftsführung zwar einen Ermessenspielraum. Dieses Ermessen ist beim Erwerb eines anderen Unternehmens indes regelmäßig überschritten, wenn die Grundlagen, Chancen und Risiken der Investitionsentscheidung nicht ausreichend aufgeklärt worden sind. Zumindest dann, wenn keine ausreichenden, gesicherten Erkenntnisse über das zu erwerbende Unternehmen vorhanden sind oder wenn vorhandene Informationen Unklarheiten aufweisen, ist jedenfalls eine umfassende Due Diligence durchzuführen. Wird dies unterlassen, kommt bei einer zu erheblichen Verlusten führenden Fehlinvestition die Haftung des Geschäftsführers in Betracht (OLG Oldenburg, Urt. v. 22.06.2006 – 1 U 34/03).

Auch wenn keine einklagbare Pflicht zur Durchführung einer Due Diligence-Prüfung besteht, ist diese im Hinblick auf ihre Funktionen und Vorteile für den Erwerber unerlässlich. Die Prüfung ist in einem möglichst frühen Verhandlungsstadium vor der Abgabe eines bindenden Angebots mit Hilfe von qualifizierten Beratern durchzuführen.

 

 

Irina Tenenyk, Rechtsanwältin