Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2010, Az.: XI ZR 308/09, hatten die Rechtsanwälte von haas und partner für ihre Mandanten Schadensersatz wegen der pflichtwidrig unterlassenen Aufklärung über erlangte Rückvergütungen einer Sparkasse erstritten. Gegenstand der damaligen Rechtsstreitigkeit war eine Beteiligung der Mandanten an der KapHag Renditefonds 50 Friedrichstraße Checkpoint Charlie KG. In vorbezeichnetem Beschluss hatte der Bundesgerichtshof erstmals...