Charles Friedek, früherer Weltmeister im Dreisprung, hat sich im jahrelangen Rechtsstreit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) um die verpasste Olympia-Teilnahme von 2008 durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am 13. Oktober 2015, dass der DOSB seine Pflicht zur Nominierung schuldhaft verletzt habe und dem Leichtathleten daher ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB zustehe.
Der Deutsche Leichtathletik Verband hatte als...