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Private Clients: Arbeitsrecht 

 

„Widmen Sie sich ganz Ihrer Wunschtätigkeit – wir sorgen für deren maßgeschneiderte rechtliche Gestaltung“

Wir beraten Sie als Arbeitnehmer, Manager oder leitender Angestellter in sämtlichen Belangen des Arbeitsrechts. 

Auch Geschäftsführer und Vorstände, Freelancer und Dienstleister/Werkunternehmer gehören zu unseren Klienten, ebenso Leiharbeitnehmer und Handelsvertreter.

Durch unsere Expertise im Sozial-, Steuer- und Gesellschaftsrecht entwickeln wir für Sie juristisch praktikable und wirtschaftlich attraktive sowie sozialversicherungsrechtlich sichere Lösungen.

Daneben beraten wir auch Betriebs- und Personalräte bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte und der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit-, Vergütungs- und Bonifikations- sowie Altersvorsorgemodellen. Auch die Durchführung von Beschluss-, Einigungsstellen- und Zustimmungsersetzungs-verfahren sowie die Beratung bei Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG und Betriebsübergangen nach § 613a BGB gehören zu unseren Kernkompetenzen.

Das Spektrum unserer Beratungsleistungen umfasst insbesondere:

  • Beratung und Vertretung im Kündigungsschutz und sonstigen Verfahren sowie bei Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Änderung der Arbeitszeit/Vergütung etc.
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  • Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen zur einvernehmlichen Vertragsbeendigung, Verhandlung mit dem Arbeitgeber z.B. bezüglich 

        1.   Abfindungen 

        2.   Freistellungen und Entgeltfortzahlungen

        3.   Optionen zur Vermeidung von Sperrzeit bei ALG I 

        4.   Urlaubsabgeltung und Aufhebung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote 

        5.   Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen

        6.   Regelungen zu Arbeitnehmererfindungen

 

  • Beratung von Geschäftsführern und anderen Organen von Gesellschaften sowie Freelancern und sonstigen Werkunternehmern und Dienstleistern zu sozialstatusrechtlichen Fragen; Durchführung von Statusfeststellungsverfahren
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  • Überprüfung und Gestaltung (contract drafting) von

        1.   Arbeitsverträgen 

        2.    Geschäftsführeranstellungsverträgen und 

        3.    sonstigen Dienst- und Werkverträgen zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit, insbesondere auf dem Gebiet des IT-Rechts

        4.   in deutscher, englischer und russischer Sprache

 

  • Durchsetzung von Equal Pay und Equal Treatment- sowie sonstigen Ansprüchen von Leiharbeitnehmern, z.B. Anstellung beim Entleiher