Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. haben in den vergangenen Jahren teils explosive Kursanstiege erlebt. Die daraus resultierenden Gewinne sind ungeachtet der virtuellen Natur der Währungen zu versteuern. Anders als bei Zinsgewinnen ist der Steuerpflichtige selbst dafür verantwortlich, alle relevanten Umstände in seiner Steuererklärung anzugeben. Obgleich das bei vielzähligen Trades und Sonderfällen schwierig sein kann, sollten Investoren hier nicht auf die...