Das Landgericht Stuttgart hatte sich in seiner Entscheidung vom 12. Juli 2011, Az.: 21 O 166/10, mit Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Empfehlung von Zinssatz- und Währungsswaps bzw. Cross Currency Swaps (CCS) zu befassen. Bei derartigen Kapitalanlageprodukten handelt es sich um Verträge zwischen zwei Parteien über den Austausch von unterschiedlichen, spezifizierten Zinszahlungen in verschiedenen Währungen innerhalb eines im Vertrag fixierten Zeitraums. Das...