Eine Bestimmung, kraft welcher ein Handballclub ohne Aufwandsentschädigung zur Abstellung seiner ausländischen Nationalspieler verpflichtet ist, erweist sich als gemäß § 138 BGB unwirksam – so der Tenor einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 14.05.2014, Az.: 8 O 46/13.
Zwischen den Parteien bestand Streit darüber, ob deutsche Handballclubs durch den internationalen Handballverband (IHF) und / oder den deutschen Handballverband (DHB) verpflichtet werden können, in...