Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 29.04.2014; Az.: XI ZR 477/12, ein anlagerfreundliches Urteil gefällt, mit dem er einen in Rechtsprechung und Literatur schwelenden Streit entscheidet. Eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, muss den Anleger demnach ungefragt über die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären.
Die Möglichkeit der zeitweiligen...