In seinem Urteil vom 14. April 2011, Az.: III ZR 27/10, äußert sich der Bundesgerichtshof in Anlehnung an seine ständige Rechtsprechung zur Frage einer Beratungspflichtverletzung eines Anlageberaters oder Anlagevermittlers trotz rechtzeitiger Übergabe des der Anlageempfehlung zu Grunde liegenden Prospekts.
Zu Beginn seiner Entscheidungsgründe bestätigt der zur Entscheidung berufene Senat den Grundsatz, dass „eine ordnungsgemäße Erfüllung der bestehenden Aufklärungspflichten...