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  • 05.04.2012

KanAm USA XXII – Anleger mit guter Chance auf Rückabwicklung

Durch ein Urteil des Landgerichts Münster vom 08.03.2012 (114 O 81/11) wurde Anlegern des KanAm USA XXII Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. Dabei stützt sich das Landgericht auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die den Banken eine Pflichtverletzung vorwirft, wenn diese ihre Kunden nicht im Rahmen der Beratung auf die Provisionseinkünfte (sogenannte Kick-Backs) der Bank hinweisen. Der Kunde muss erkennen können, dass die beratende Bank ein eigenes Interesse an der Zeichnung durch den Kunden hat, nämlich ein erhebliches Provisionsinteresse (vgl. u.a. Entscheidungen des BGH vom 19.12.2006, 29.06.2010, 09.03.2011 und 19.07.2011).

Jeder Anleger sollte sich rechtzeitig mit einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen und die Aussichten eines Vorgehens im Einzelfall überprüfen lassen. Im Rahmen der Verjährung ist zunächst einmal die 10-jährige Maximalverjährung zu berücksichtigen. Im Übrigen muss jeder Sachverhalt im Einzelfall geprüft werden.

 

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Thomas Durchlaub,
Rechtsanwalt, Notar, MBA
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

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