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  • 19.03.2010

Erfolgreiche Klage eines Lehman-Geschädigten vor dem Landgericht Bochum - Anleger erhält vollen Schadensersatz zugesprochen

Für zahlreiche deutsche Anleger führte die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Inc. zur wirtschaftlichen Katastrophe. Nach der Insolvenz droht nun der Totalverlust ihrer Geldanlagen.

Einer Klägerin aus Bochum ist nun vom Landgericht Bochum (Az. I-1 O 2/09) ein Anspruch gegen die Commerzbank AG, als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG, wegen fehlerhafter Beratung zugesprochen worden. Die Klägerin hatte im Februar 2007 Global Champion Zertifikate der heute insolventen Investmentbank Lehman Brothers Inc. nach Beratung der damaligen Dresdner Bank AG erworben. Dabei wurde sie nicht über einen bestehenden Interessenkonflikt der Bank aufgeklärt, die an dem Erwerbsgeschäft 3,5% in Form einer Provision verdient hat.

In den Entscheidungsgründen des Urteils heißt es u.a.:

„Die Beklagte hat auch eine wesentliche Vertragspflicht im Verhältnis zur Klägerin [...] verletzt, und zwar im Hinblick auf die von ihr im Zusammenhang mit der Veräußerung des Zertifikats vereinnahmen Rückvergütungen.“

Das Gericht sprach der Klägerin mit Urteil vom 04.03.2010 einen Anspruch in Höhe des damals gezahlten Zeichnungsbetrages von 55.927,85 € sowie entgangene Zinsen einer alternativen Geldanlage in Höhe eines Zinssatzes von 4 % (3.972,26 €) zu.

Das Urteil, das durch die Rechtsanwaltskanzlei haas und partner, Bochum, nun vor dem Landgericht Bochum gegen die Commerzbank AG erstritten werden konnte (Az. I-1 O 2/09), bestätigt somit die letzten Urteile des Bundesgerichtshofes, mit dem in den letzten Monaten die Rechte von Bankkunden sukzessive weiter gestärkt wurden sowie weitere Urteile in Sachen Lehman Brothers, u.a. vom Landgericht Hamburg (Urteil vom 10.07.2009 – 329 O 44/09) oder Landgericht Mönchengladbach (17.11.09 – 3 O 112/09).

Nicht selten wurden die Anleger über die Struktur und damit auch den „Wettcharakter“ eines Zertifikates nicht hinreichend aufgeklärt und waren sich damit den Risiken eines solchen Wertpapiers nicht ausreichend bewusst. In vielen Fällen wurden ihnen Lehman-Produkte auch als sichere Wertanlagen empfohlen, so dass sich Anlegern des Risikos ihrer Geldanlage gar nicht bewusst waren. Auch der Hinweis auf die fehlende Einlagensicherung der Zertifikate der Lehman Brothers Inc. ist zumeist unterblieben.

Gemäß Urteil des Landgerichts Bochum haben Berater und Banken Anleger jedoch insbesondere auch über Interessenkonflikte aufzuklären, die bestehen, wenn die Bank Vergütungen oder Provisionsabreden mit den Emittenten getroffen hat und sie damit auch eigene finanzielle Interessen im Rahmen der Beratung des Kunden verfolgt. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.12.2006, in dem das oberste Zivilgericht entschieden hat, dass Banken ihre Kunden unaufgefordert über Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb von Wertpapieren erhalten, Auskunft geben müssen, sowie weiterer Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 20.01.2009 (Az. XI ZR 510/07) sowie 12.05.2009 (Az. XI ZR 586/07) in denen insbesondere die Beweislast zu Gunsten der Anleger festgestellt worden ist, stehen die Chancen von Anlegern auf das Erlangen von Schadenersatz aufgrund falscher Beratungen der Banken weiterhin gut.

- Drohende Verjährung –

Vielen Inhabern von Lehman-Zertifikaten droht nun die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche. Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 37a WpHG a.F. 3 Jahre und diese beginnt im Unterschied zur Verjährung nach BGB stichtagsgenau und kenntnisunabhängig.

Geschädigte sollten sich zeitnah entscheiden, ob sie rechtliche Hilfe zur Durchsetzung ihrer Ansprüche in Anspruch nehmen.

 

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Thomas Durchlaub,
Rechtsanwalt, Notar, MBA
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

haas und partner
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44789 Bochum

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