m
  • 07.09.2011

Ansprüche von Anlegern der Sachsenfonds Holland I. GmbH & Co. KG

Zahlreichen Anlegern wurde von ihren Beratern im Jahr 2001 eine Beteiligung an dem Sachsenfonds Holland I. empfohlen. Das Beteiligungsangebot wurde als äußerst sicher, renditestark und zukunftsgerichtet gelobt und viele Anleger deutschlandweit zeichneten schließlich eine Beteiligung an diesem Fonds.

Die Mieteinnahmen liegen derzeit weit hinter den Erwartungen zurück. Eine Rendite ist nicht erkennbar. Viele Anleger befürchten einen späteren Totalverlust.

Die betroffenen Kommanditisten des Holland I – Fonds und auch anderer geschlossener Fonds können gegebenenfalls Ansprüche gegen die sie beratenden Banken geltend machen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.12.2006, in dem das oberste Zivilgericht entschieden hat, dass Banken ihre Kunden unaufgefordert über Rückvergütungen (so genannte Kick-Backs), die sie für den Vertrieb von Fondsanteilen erhalten, informieren müssen, sowie weiterer Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 20.01.2009 (Az. XI ZR 510/07) sowie 12.05.2009 (Az. XI ZR 586/07) und 29.06.2010 (XI ZR 308/09), in denen insbesondere die Beweislast zu Gunsten der Anleger festgestellt worden ist, stehen die Chancen von Anlegern auf das Erlangen von Schadenersatz aufgrund falscher Beratungen der Banken gut.

Die Gerichte gehen zu Gunsten der Anleger davon aus, dass diese bei vollständiger und inhaltlich richtiger Beratung die Beteiligungen nicht gezeichnet hätten. Es gilt die sogenannte Vermutung „aufklärungsrichtigen Verhaltens“. Der Anleger wird im Ergebnis so gestellt, als ob er die Beteiligung erst gar nicht eingegangen wäre.

Hat die Bank insbesondere Provisionen von dritter Seite – auch nur der Höhe nach – nicht offengelegt, steht dem Anleger somit wohl regelmäßig ein Schadenersatzanspruch zu. Der BGH hat auch in 2011 diese Rechtsprechung weiter bestätigt (vgl. andere Blog-Meldungen hierzu).

Noch in diesem Jahr können Anleger mögliche Ansprüche geltend machen und sollten sich hinsichtlich ihrer Rechte informieren. Danach greift aufgrund der Regelungen im BGB die Verjährung und alle Schäden verbleiben wohl endgültig bei den Anlegern.

haas und partner vertritt bereits erfolgreich betroffene Anleger des Sachsenfonds und anderen Fonds (IC, FUNDUS, KapHag etc.).

 

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Thomas Durchlaub,
Rechtsanwalt, Notar, MBA
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

haas und partner
Universitätsstraße 60
44789 Bochum

Tel: (+49) 234-33889-0
www.haas-und-partner.com
durchlaub(at)haas-und-partner.com

 

Foto:© nito - Fotolia.com