Das Landgericht Stuttgart hat den Radsportler Stefan Schumacher, ehemals für das deutsche Gerolsteiner-Team fahrend, mit Urteil vom 29.10.2013 vom Vorwurf des Betruges gem. § 263 StGB freigesprochen. Der inzwischen geständige Doping-Sünder Schumacher war auf Strafanzeige des ehemaligen sportlichen Leiters des Gerolsteiner-Teams, Hans-Michael Hoyczer, wegen des Verdachts des Betruges angeklagt worden. Das Gericht war im ersten Strafprozess gegen einen deutschen Doping-Sünder...