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  • 03.11.2013

DFB-Sportgericht: Phantom-Tor führt nicht zur Wiederholung des Spiels TSG 1899 Hoffenheim – Bayer 04 Leverkusen

Das DFB-Sportgericht mit Sitz in Frankfurt am Main urteilte mit Entscheidung vom 28.10.2013, dass das am 9. Spieltag der Bundesliga-Saison 2013/2014 ausgetragene Spiel zwischen der TSG 1899 Hoffenheim und Bayer 04 Leverkusen (1:2) trotz des von Stefan Kießling, Stürmer von Bayer 04 Leverkusen, erzielten so genannten „Phantom-Tores“ nicht wiederholt wird. Ein Kopfball Kießlings verfehlte das Tor deutlich, gelangte jedoch durch ein Loch des Tornetzes von außen in das Tor. Der Schiedsrichter erkannte auf Tor für Bayer 04 Leverkusen.

Das DFB-Sportgericht vermochte eine Rechtsgrundlage für die Wiederholung des Spiels nicht ausfindig zu machen. An einem Einspruchsgrund fehle es in Ermangelung eines dem Schiedsrichter nachweisbaren Regelverstoßes. Die Tatsachenentscheidung gehöre zum System – so der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz.

Das Konzept der Tatsachenentscheidung erachtet die Endgültigkeit einer Entscheidung als wichtiger als deren Richtigkeit. Es wird zwischen Tatsachenentscheidung und Regelverstoß differenziert. Eine regelmäßig nicht anfechtbare Tatsachenentscheidung ist gegeben, wenn der Schiedsrichter auf einen von ihm erkannten Sachverhalt die richtige Regel anwendet. Anders liegen die Dinge beim Regelverstoß: Der Unparteiische wendet auf einen von ihm festgestellten Sachverhalt nicht die korrekte Regel an, er knüpft mithin an eine tatsächliche Wahrnehmung eine falsche Rechtsfolge. Im Falle des Regelverstoßes kommt die Wiederholung eines Spiels durchaus in Betracht. Ein solcher Regelverstoß dürfte dem Schiedsrichter der Partie zwischen der TSG 1899 Hoffenheim und Bayer 04 Leverkusen indes nicht vorzuwerfen sein. Denn er dürfte wahrgenommen haben, dass der Ball die Torlinie ordnungsgemäß passiert hat. An diese – mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmende - Wahrnehmung hat der Unparteiische die zutreffende Rechtsfolge geknüpft, nämlich die Anerkennung eines Tores.

Die TSG 1899 Hoffenheim verzichtete darauf, gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts Einspruch einzulegen.

Das Phantom-Tor des Stefan Kießling dürfte – wie bereits das vor einigen Jahren geschehene Phantom-Tor des Thomas Helmer, welches übrigens noch zu einer Spielwiederholung führte – eine Diskussion über das Für und Wider des Konzepts der Tatsachenentscheidung entfachen. Ferner dürfte es die Debatte um die Einführung einer Torlinien-Technik in deutschen Stadien weiter beleben.

Dr. Johannes Wilkmann

Rechtsanwalt

 

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