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  • 25.02.2014

CAS verhängt achtjährige Dopingsperre gegen Radprofi Patrick Sinkewitz

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) verurteilte den Radsportler Patrick Sinkewitz mit Urteil vom 24.2.2014 zu einer Sperre wegen Dopings von acht Jahren.

Im Organismus von Sinkewitz, der bereits im Juni 2007 positiv auf Testosteron getestet und daraufhin mit einer einjährigen Dopingsperre belegt worden war, wurde am 27. Februar 2011 während eines Rennens in Lugano das Wachstumshormon HGH aufgefunden. Nachdem der Internationale Radsportverband (UCI) Sinkewitz suspendiert hatte, sprach das Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit den Radsportler frei. Das Schiedsgericht zweifelte an der Zuverlässigkeit der zur Anwendung gelangenden Testmethode. Gegen den Freispruch wandte sich die Nationale-Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) und rief den CAS an.

Der CAS hob die Entscheidung des Sportschiedsgerichts der Deutschen Institution für die Schiedsgerichtsbarkeit auf und sah es als erwiesen an, dass Sinkewitz im Februar 2011 gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen habe. Damit sei Sinkewitz als Wiederholungstäter zu qualifizieren. Ein wiederholter Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zieht nach den Regelungen des Welt Anti-Doping Codes eine achtjährige Sperre nach sich. Neben der Sperre wurde Sinkewitz mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.500,00 € belegt.

Es bleibt abzuwarten, ob der deutsche Radsportler gegen das Judikat des Internationalen Sportgerichtshofs vorgehen und das Schweizerische Bundesgericht anrufen wird. Der Internationale Sportgerichtshof ist insoweit als echtes Schiedsgericht, seine Entscheidungen als echte Schiedssprüche einzuordnen. Eine Überprüfung des Schiedsspruchs ist – auch nach schweizerischem Recht – nur eingeschränkt möglich.

Dr. Johannes Wilkmann

Rechtsanwalt

 

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Urheber: Heidas