Will der veräußernde Arzt beim Praxisverkauf nicht in unnötige Steuerfallen tappen, müssen auch im Umsatzsteuerrecht Besonderheiten beachtet werden. Denn ärztliche Heilbehandlungen sind zwar grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Das gilt aber nicht einfach eins zu eins für den Praxisverkauf.
Entwarnung gibt es für den Fall, in dem eine Praxis im Ganzen an einen Käufer übertragen wird. Hier erhebt der Fiskus gem. § 1 Abs. 1a UStG keine Umsatzsteuer, ganz gleich, ob die Übertragung...