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Verlassen Sie sich auf unser Engagement für Ihre Sache

Steuerstraftaten sind Straftaten. Die gesamte Finanz- und Vermögensstruktur ist im Visier und die Staatsanwaltschaft macht Ernst. Die Beratung im Steuerstrafrecht fordert Sachkompetenz, forensische Erfahrung und strategisches Geschick – und im sensiblen Fall der Selbstanzeige ist großes Vertrauen unverzichtbar.

Steht die Steuerfahndung vor der Tür, zählt zusätzlich Geschwindigkeit. Und ist ein Steuerstrafverteidiger ab dem ersten Ermittlungszugriff eingeschaltet, kann das Verfahren häufig zu einem günstigen Ergebnis geführt werden.

Wir unterstützen Mandanten seit vielen Jahren umfassend bei effektiven steuer- und steuerstrafrechtlichen Lösungen – sei es vor oder nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

 

Bei bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren umfassen unsere Beratungsleistungen:

  • Bewertung der rechtlichen Position und Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie
  • Verteidigung/Verhandlung gegenüber Steuerfahndung & Straf-und Bußgeldsachenstelle
  • Beistand bei Steuerfahndungseingriffen (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Verhöre  etc.)
  • Verteidigung bei der Steuerfahndungsprüfung bzw. im Hauptverfahren

 

Vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (Selbstanzeige) umfassen unsere Beratungsleistungen:

  • Prüfung und Bewertung einer Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
    - Risikoberatung: Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit, Ausschlussgründe
  • Beratung bei Vorbereitung und Durchführung der Selbstanzeige
    - Zusammenstellung der Einkünfte/Buchhaltung und Ermittlung nicht erklärter Steuern
    - Ausfertigung der Steuererklärung für Nacherklärung u.U. mit Schätzungsansätzen
    - Verhandlung der tatsächlichen Verständigung über Besteuerungsgrundlagen
  • Beratung und Abwicklung der Steuernachzahlung einschließlich Rechtsbehelfen/Klage
  • Unterstützung bei Anschlussprüfungen/Betriebsprüfung nach Selbstanzeige

Erreichbarkeit

Im dringenden Notfall können Sie uns 24/7 unter folgender Rufnummer erreichen:

+49 172 5 49 18 38