Private Clients: Arbeitsrecht
„Widmen Sie sich ganz Ihrer Wunschtätigkeit – wir sorgen für deren maßgeschneiderte rechtliche Gestaltung“
Wir beraten Sie als Arbeitnehmer, Manager oder leitender Angestellter in sämtlichen Belangen des Arbeitsrechts.
Auch Geschäftsführer und Vorstände, Freelancer und Dienstleister/Werkunternehmer gehören zu unseren Klienten, ebenso Leiharbeitnehmer und Handelsvertreter.
Durch unsere Expertise im Sozial-, Steuer- und Gesellschaftsrecht entwickeln wir für Sie juristisch praktikable und wirtschaftlich attraktive sowie sozialversicherungsrechtlich sichere Lösungen.
Daneben beraten wir auch Betriebs- und Personalräte bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte und der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit-, Vergütungs- und Bonifikations- sowie Altersvorsorgemodellen. Auch die Durchführung von Beschluss-, Einigungsstellen- und Zustimmungsersetzungs-verfahren sowie die Beratung bei Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG und Betriebsübergangen nach § 613a BGB gehören zu unseren Kernkompetenzen.
Das Spektrum unserer Beratungsleistungen umfasst insbesondere:
- Beratung und Vertretung im Kündigungsschutz und sonstigen Verfahren sowie bei Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Änderung der Arbeitszeit/Vergütung etc.
- Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen zur einvernehmlichen Vertragsbeendigung, Verhandlung mit dem Arbeitgeber z.B. bezüglich
1. Abfindungen
2. Freistellungen und Entgeltfortzahlungen
3. Optionen zur Vermeidung von Sperrzeit bei ALG I
4. Urlaubsabgeltung und Aufhebung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote
5. Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
6. Regelungen zu Arbeitnehmererfindungen
- Beratung von Geschäftsführern und anderen Organen von Gesellschaften sowie Freelancern und sonstigen Werkunternehmern und Dienstleistern zu sozialstatusrechtlichen Fragen; Durchführung von Statusfeststellungsverfahren
- Überprüfung und Gestaltung (contract drafting) von
1. Arbeitsverträgen
2. Geschäftsführeranstellungsverträgen und
3. sonstigen Dienst- und Werkverträgen zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit, insbesondere auf dem Gebiet des IT-Rechts
4. in deutscher, englischer und russischer Sprache
- Durchsetzung von Equal Pay und Equal Treatment- sowie sonstigen Ansprüchen von Leiharbeitnehmern, z.B. Anstellung beim Entleiher